Rath & Koll.
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Rechtsanwalt Rath ist Fachanwalt für Sozialrecht. Wir sind auf Medizinisches Sozialrecht spezialisiert. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir das bestmögliche Ergebnis bei: - Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrente, - Schwerbehindertenrecht, - Rehabilitation und Kur, - Kinder- und Jugendhilfe, - Leistungen der Krankenkasse und Krankengeld, - Unfallversicherung (Berufskrankheit und Arbeitsunfall), - Opferentschädigungsgesetz (OEG), - Teilhabe am Arbeitsleben und Umschulung, - Pflegeversicherung. Natürlich berät Rechtsanwalt Rath Sie auch mit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Wenn möglich beantragen Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht an ihrem Wohnort. Wenn ärztliche Behandlungsfehler vorliegen, setzen wir auch ein höchstmögliches Schmerzensgeld sowie Ansprüche auf fiktiv berechneten Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall für Sie durch. |
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2023 - Az. L 3 BA 6/19
Ordner, die für ein Sicherheitsunternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival mit “Engagementverträgen“ arbeiten, sind regelmäßig keine selbstständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht.
Geklagt hatte eine Security-Firma, deren Mitarbeiter in Fußballstadien, Festzelten oder Diskotheken Eintrittskarten kontrollieren, Besucherströme lenken und für Sicherheit und Ordnung sorgen. Die Mitarbeiter waren für einzelne Veranstaltungen angeworben worden und erhielten für ihren Einsatz “Engagementverträge“, mit denen ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründet werden sollte.
Diese Regelung sei ein “Etikettenschwindel zur Verschleierung des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses“, befand das Landessozialgericht. Die Mitarbeiter hätten keinerlei Gestaltungsspielraum bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gehabt. Sie hätten ihre Arbeit persönlich verrichtet und keinen Einfluss auf die Höhe ihres Entgelts gehabt. Das Unternehmerrisiko habe allein bei der Security-Firma gelegen. Auch äußerlich seien die vermeintlich Selbstständigen nicht von Arbeitnehmern zu unterscheiden gewesen: Für ihren Einsatz wurden sie aus der firmeneigenen Kleiderkammer mit schwarzen Westen ausgestattet, die den Firmenschriftzug des Unternehmens trugen.
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Wer kann Opferentschädigung erhalten? Was sind die Voraussetzungen? Werden auch psychische Angriffe entschädigt? Welche Leistungen können beansprucht werden? Erhalte ich auch eine Rente? Wie ermittelt man den Grad der Schädigungsfolgen? Welche Leistungen erhalten Blinde? Wann erhalte ich Leistungen des Fallmanagements oder der Traumaambulanz? Wie kann ich einen Angriff beweisen? Was kommt bei einem Gutachten auf mich zu? Die Antworten lesen Sie hier |
Wie ist meine ärztliche Versorgung gesichert? Welche Medikamente werden verschrieben? Wer ist versichert? Wer kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen? Kann man auch ohne Krankenversicherungsschutz da stehen? Welche Heilmittel stehen mir zu? Kann ich Hilfsmittel beanspruchen? Wann bekomme ich Krankengeld? Welche Kosten werden bei Zahnersatz übernommen? Wie hoch ist der Beitrag, der vom Lohn einbehalten wird? |
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