
Service
Telefon
0211 / 355 83 14
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
Kontaktformular
zum Formular
1. Der Zahlungsentscheidung des Bürgen muss eine sorgfältige, nach den Umständen des Einzelfalls gebotene Prüfung vorausgehen, wobei sich Umfang und Inhalt der Prüfungspflichten nach dem Inhalt der Rechtsbeziehungen zum Hauptschuldner, der Interessenlage und den Einzelumständen richtet.
2. Der Bürge ist verpflichtet, bei der Befriedigung des Gläubigers auch das Interesse des Geschäftsherrn zu wahren und den ihm über die Hauptforderung bekannten Sachverhalt auf für ihn offenkundige Einwendungen oder Einreden zu überprüfen.
LG Köln, Urteil vom 11.07.2013, 1 S 313/11